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Heinke Nottelmann

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Energienews


03.04.2014

Änderungen beim KfW-Programm „Erneuerbare Energien Speicher“

Als Alternative zur Fachunternehmererklärung akzeptiert die KfW künftig den Photovoltaik-Speicherpass bei der Anforderung auf Verrechnung des Tilgungszuschusses im Programm "Erneuerbare Energien Speicher" (275).

Der „Speicherpass“ wurde vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) als Qualitätssiegel für die Installation von Solarstromspeichern eingeführt. Handwerker dokumentieren damit die Qualität der verbauten Komponenten, die fachgerechte Installation sowie die Prüfung und die Einhaltung aller Regeln und Normen.

Das Merkblatt, die Anlage zum Kreditantrag und die Anforderung auf Verrechnung des Tilgungszuschusses wurden an den entsprechenden Stellen ergänzt. Die KfW will in Kürze ein Muster des ZVEH für einen korrekt ausgefüllten Photovoltaik-Speicherpass auf der Programmhomepage bereitstellen.

Außerdem ist bereits im Kreditantrag das gesamte Investitionsvolumen (ohne MWSt.) zu benennen, damit die KfW den zu erwartenden Tilgungszuschuss bei der Kreditzusage in der richtigen Höhe festsetzen kann. Weitere Informationen im KfW-Beraternewsletter




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